KlimaCheckStuttgart
Ratgeber · Förderung

Klimaanlage Förderung in Stuttgart 2026

Wer in Stuttgart eine Klimaanlage mit Wärmepumpenfunktion installiert, kann bis zu 70% der Kosten vom Staat erstattet bekommen – über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG). Hier erfährst du wer förderfähig ist, wie viel du bekommst und wie der Antrag läuft.

Das Wichtigste in Kürze

Nur Anlagen mit Heizbetrieb (Wärmepumpenfunktion) werden gefördert
Reine Kühlgeräte und Monoblock-Anlagen sind ausgeschlossen
💰Förderung: 30% Basis + bis zu 40% Bonus = max. 70%
Antrag muss VOR der Beauftragung des Betriebs gestellt werden
🔑Fachbetrieb muss als Energieeffizienz-Experte zugelassen sein
🏠Gilt für Neubau und Bestandsgebäude – Mieter und Eigentümer

Wie viel Förderung bekomme ich?

30%

Basis-Förderung: 30% für alle

Jeder Haushalt bekommt mindestens 30% auf die förderfähigen Kosten erstattet – egal ob Mieter oder Eigentümer, egal wie hoch das Einkommen.

+20%

Klima-Speed-Bonus: +20% wenn du fossile Heizung ersetzt

Du hast aktuell eine Öl- oder Gasheizung und die neue Wärmepumpen-Klimaanlage ersetzt oder ergänzt diese? Dann gibt es 20% extra obendrauf.

+30%

Einkommens-Bonus: +30% bei zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 €

Haushalte mit niedrigerem Einkommen bekommen nochmal 30% extra. Dieser Bonus ist kombinierbar mit dem Klima-Speed-Bonus.

max. 70%

Maximum: 70% – aber gedeckelt bei 30.000 € förderfähigen Kosten

Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 30.000 € förderfähige Kosten anerkannt. Das sind maximal 21.000 € Zuschuss (70% von 30.000 €).

Beispielrechnungen für Stuttgart

Szenario 1: Basis-Förderung

Wohnzimmer, 35 m², Altbau Stuttgart-Mitte, kein Einkommensbonus

Anlage + Montage3.200
Basis 30%960
Dein Eigenanteil2.240

Ersparnis: 960 € (30%)

Szenario 2: Mit Speed-Bonus

Einfamilienhaus, Gasheizung wird ersetzt, normales Einkommen

Anlage + Montage5.500
Basis 30%1.650
Speed-Bonus 20%1.100
Dein Eigenanteil2.750

Ersparnis: 2.750 € (50%)

So läuft der Antrag – Schritt für Schritt

1

Angebot von zugelassenem Betrieb einholen

Der Fachbetrieb muss als Energieeffizienz-Experte (EEE) zugelassen sein. Über unser Formular kannst du gezielt nach solchen Betrieben fragen.

2

Antrag bei der KfW stellen – VOR Auftragserteilung

Den Antrag stellst du online über das KfW-Zuschussportal (portal.kfw.de). Du brauchst: deine Steuer-ID, die Energiebedarfsangaben der Anlage und das Angebot.

⚠️ Wichtig: Erst Antrag stellen, dann beauftragen – nicht umgekehrt!

3

Zusagebescheid abwarten

Die KfW prüft den Antrag und schickt dir einen Bescheid. Das dauert meist wenige Werktage. Erst danach darf der Auftrag erteilt werden.

4

Anlage installieren lassen

Beauftrage den Betrieb nach der Zusage. Lass dir eine detaillierte Rechnung mit allen relevanten Angaben ausstellen.

5

Verwendungsnachweis einreichen

Nach der Installation lädst du Rechnung und Bestätigung im KfW-Portal hoch. Der Zuschuss wird dann auf dein Konto überwiesen – meist innerhalb weniger Wochen.

Häufige Fragen zur Förderung

Bekomme ich Förderung auch als Mieter?
Ja – grundsätzlich schon. Allerdings musst du als Mieter die Genehmigung des Vermieters haben und die Anlage selbst zahlen. Der Förderantrag wird auf deinen Namen gestellt.
Gilt die Förderung auch für eine reine Klimaanlage ohne Heizfunktion?
Nein. Die BEG-Förderung gilt ausschließlich für Wärmepumpen – also Geräte die sowohl heizen als auch kühlen können. Eine reine Klimaanlage (nur Kühlen) ist nicht förderfähig.
Kann ich mit dem Betrieb anfangen bevor der Bescheid kommt?
Nein – das ist der häufigste Fehler. Wer vor dem Bescheid beauftragt, verliert den Anspruch auf die Förderung komplett. Antrag → Bescheid → Beauftragung.
Wie lange dauert es bis ich das Geld bekomme?
Nach Einreichung des Verwendungsnachweises typisch 4–8 Wochen. Der Bescheid nach der Antragstellung kommt meist innerhalb weniger Werktage.

Angebot von zugelassenem Betrieb

Wir leiten deine Anfrage gezielt an Betriebe weiter, die für BEG-Anlagen zugelassen sind.

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